Ökologische Baubegleitung

Baustellen können einen Baumbestand erheblich beeinträchtigen. Die DIN-Norm RAS-LP 4 (Richtlinien für die Anlage von Straßen – Landschaftspflege Teil 4) bietet einen Leitfaden zum Schutz von Gehölzen bei größeren und kleineren Bauvorhaben. Durchführende Baufirmen setzen die RAS-LP 4 leider oftmals nur unzureichend in der Praxis um, oder ignorieren die Richtlinie gänzlich. Der Baum zeigt oftmals erst in den nachkommenden Jahren Stresssymptome, welche auf einen unzureichenden Schutz bei Baumaßnahmen zurückzuführen sind. Die Beweisführung zur Schadensursache ist in solchen Fällen denkbar ungünstig. Es gilt daher schon vor der eigentlichen Baumaßnahme einen Plan zum Schutz des Grüns zu erstellen, diese vertraglich festzulegen und die Umsetzung vor Ort zu überprüfen. Dies betrifft z.B. den Schutz der Baumscheibe, das Herstellen von Wurzelvorhängen bei Abgrabungen oder die zusätzliche Bewässerung bei Herstellungen von Baugruben mit zu erwartenden Grundwasserabsenkungen (bei Großbaustellen z.B.). Das SV-Büro Reff berät Sie gerne zur Umsetzung einschlägiger Richtlinien und prüft vor Ort, ob vertragliche Regelungen tatsächlich eingehalten werden.

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