Fällanträge

Die meisten größeren Kommunen und Städte haben eine sog. Baumschutzsatzung, welche Bäume vor Fällungen und stärkeren Schnittmaßnahmen schützt. Um keine Bußgeldzahlung bei Zuwiderhandlung zu riskieren wird empfohlen, sich vor einer geplanten Maßnahme über eventuelle Bestimmungen zu informieren. In begründeten Fällen ist ein Antrag auf Befreiung bei der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) möglich. Das SV-Büro Reff unterstützt Sie gerne durch die Erstellung eines Gutachtens zur Vorlage bei der UNB.

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